Für einen Gebrauchtwagen aus Deutschland: Modell in der amtlichen Tabelle 2026 auswählen, Erstzulassung und CO₂-Wert eingeben – und Sie sehen die Steuer mit dem Satz, der auf den Balearen gilt.
Tabelle des spanischen Finanzamts 2026 (Orden HAC/1501/2025). Mercedes-Benz, BMW, MINI, Porsche, Audi und Volkswagen.
1 · Das FahrzeugNicht dabei?
| Amtlicher Neupreis | |
| Prozentsatz nach Alter (Nutzungsjahre) | |
| Marktwert | |
| Bemessungsgrundlage (ohne MwSt. und ohne die Steuer selbst) | |
| Steuersatz auf den Balearen |
Orientierende Berechnung nach der amtlichen Formel, ohne Ermäßigungen oder Befreiungen (kinderreiche Familie, Behinderung, Wohnsitzverlegung…). Verwendet wird der heute geltende Satz; die Norm stellt auf den Satz bei Erstzulassung ab, was bei jungen Fahrzeugen übereinstimmt. Verbindlich ist der Betrag im Formular 576.
Ein Gebrauchtwagen aus Deutschland zahlt die spanische Zulassungssteuer (impuesto de matriculación, IEDMT) einmalig, bei der Erstzulassung in Spanien. Die Rechnung hat vier Schritte, alle in der Orden HAC/1501/2025:
| CO₂-Emissionen | Satz |
|---|---|
| Bis 120 g/km (und reine Elektroautos) | 0 % |
| Über 120 und unter 160 g/km | 4,75 % |
| Von 160 bis unter 200 g/km | 9,75 % |
| Ab 200 g/km oder CO₂ nicht nachgewiesen | 16 % |
Die ersten drei Stufen sind die staatlichen aus Ley 38/1992, Art. 70. Die oberste Stufe gilt nur auf den Balearen: Decreto Legislativo 1/2014, Art. 74 hebt sie von 14,75 % auf 16 % an. Maßgeblich ist die Region, in der die zulassende Person steuerlich ansässig ist.
| Nutzungsjahre | % des Werts |
|---|---|
| Bis 1 Jahr | 100 % |
| Über 1 bis 2 | 84 % |
| Über 2 bis 3 | 67 % |
| Über 3 bis 4 | 56 % |
| Über 4 bis 5 | 47 % |
| Über 5 bis 6 | 39 % |
| Über 6 bis 7 | 34 % |
| Über 7 bis 8 | 28 % |
| Über 8 bis 9 | 24 % |
| Über 9 bis 10 | 19 % |
| Über 10 bis 11 | 17 % |
| Über 11 bis 12 | 13 % |
| Über 12 Jahre | 10 % |
Ein BMW X3 xDrive20d xLine (G01 LCI) mit Erstzulassung April 2022 und 150 g/km CO₂, zugelassen auf Mallorca im September 2026:
| Amtlicher Wert (Tabelle 2026) | 54.400 € |
| Alter: 4,4 Jahre → 47 % | 25.568,00 € |
| Bemessungsgrundlage: 25.568,00 € ÷ 1,2575 | 20.332,41 € |
| Satz (zwischen 120 und 160 g/km) | 4,75 % |
| Zu zahlende Steuer | 965,79 € |
Sie richtet sich nach dem CO₂-Wert: 0 % bis 120 g/km, 4,75 % zwischen 120 und 160, 9,75 % zwischen 160 und 200 und 16 % ab 200 g/km auf den Balearen. Diese oberste Stufe ist ein regionaler Satz; der staatliche Satz liegt bei 14,75 %.
Nein. Bei einem Gebrauchtwagen aus dem Ausland geht das Finanzamt vom amtlichen Durchschnittspreis des Modells als Neuwagen aus, wendet einen Prozentsatz nach Nutzungsjahren an und rechnet MwSt. und die Steuer selbst heraus. Was Sie bezahlt haben, spielt keine Rolle.
Reine Elektroautos werden mit 0 % besteuert. Plug-in-Hybride fast immer ebenfalls, weil ihr homologierter CO₂-Wert meist unter 120 g/km liegt – geprüft wird das anhand der Fahrzeugpapiere.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder in der deutschen Zulassungsbescheinigung. Lässt sich der Wert nicht belegen, gilt die höchste Stufe.
Einmalig, vor der Zulassung in Spanien, mit dem Formular 576 der spanischen Steuerbehörde. Die Zahlungsbestätigung verlangt die DGT für die Zulassung.
Siehe auch: welche Autos gerade verfügbar sind · Auto in Spanien zulassen.
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